BEMFV
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Für jede ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer Sendeleistung über 10 Watt EIRP muss eine so genannte Selbsterklärung bei der RegTP abgegeben werden. In dieser Selbsterklärung müssen zum Beispiel die Grenzwerte für Herzschrittmacher angegeben werden. Auch eine Skizze der Antennenanlage mit Grenzwerten muss beigefügt werden.
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